Baugewährleistung

Die 10-jährige Baugewährleistungsversicherung dient dem Schutze des Bauträgers, Bauunternehmers, Bauunternehmers, Käufer des Gebäudes, Architekten, jeder Person, die mit dem Bauherren einen Bauvertrag abgeschlossen hat gegenüber Materialschäden, Bauschäden und ist entsprechend des Gesetzes 39/1999 vom 05. November Vorschrift und muss seit dem 06.05.2000 vor Beginn der Zementierungsarbeiten abgeschlossen werden.